Betreuungsverfügung
Mit einer Betreuungsverfügung legen Sie fest, wen das Betreuungsgericht als Ihren Betreuer bestellen soll — und wen auf keinen Fall.

Was ist eine Betreuungsverfügung?
Eine Betreuungsverfügung ist eine schriftliche Erklärung, in der Sie festlegen:
- Wen das Betreuungsgericht als Ihren Betreuer bestellen soll
- Wen es auf keinen Fall als Betreuer bestellen soll
- Welche Wünsche Sie für Ihre Betreuung haben (z. B. Wohnort, Lebensführung)
Unterschied zur Vorsorgevollmacht
| Vorsorgevollmacht | Betreuungsverfügung | |
|---|---|---|
| Wer entscheidet? | Ihre Vertrauensperson direkt | Das Gericht bestellt einen Betreuer |
| Gerichtliche Kontrolle? | Nein (außer bei Missbrauch) | Ja, regelmäßig |
| Sofort wirksam? | Ja | Erst nach Gerichtsbeschluss |
Wann ist eine Betreuungsverfügung sinnvoll?
- Wenn Sie niemanden haben, dem Sie eine umfassende Vollmacht anvertrauen möchten
- Als Ergänzung zur Vorsorgevollmacht für den Fall, dass diese nicht greift
- Wenn Sie wünschen, dass Ihr Betreuer gerichtlich kontrolliert wird
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Häufige Fragen
Ist das Gericht an meine Betreuungsverfügung gebunden?
Das Gericht muss Ihre Wünsche berücksichtigen. Es darf nur dann von Ihrem Vorschlag abweichen, wenn die vorgeschlagene Person als Betreuer ungeeignet ist.
Brauche ich eine Betreuungsverfügung, wenn ich eine Vorsorgevollmacht habe?
Wenn Sie eine wirksame Vorsorgevollmacht haben, wird in der Regel kein Betreuer bestellt. Eine Betreuungsverfügung ist dann eine sinnvolle Absicherung für den Fall, dass die Vollmacht nicht greift.