Häufige Fragen zur Vorsorge

Häufige Fragen zur Vorsorge

Häufige Fragen zur Vorsorge

Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen rund um Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und die IGSL-Vorsorgemappe.

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Häufige Fragen

Brauche ich als junger Mensch schon eine Patientenverfügung?
Ja. Ein Unfall oder eine schwere Erkrankung kann in jedem Alter eintreten. Eine Patientenverfügung schützt Ihren Willen — unabhängig vom Alter.
Wo bekomme ich die IGSL-Vorsorgemappe?
Die Vorsorgemappe ist im IGSL-Shop erhältlich. Mitglieder erhalten einen Vorzugspreis.
Kann ich die Dokumente auch ohne die Vorsorgemappe erstellen?
Ja. Sie können Vorlagen kostenfrei auf unserer Website herunterladen. Die Vorsorgemappe bietet darüber hinaus ausführliche Ausfüllhilfen und Erläuterungen.
Sind meine Vorsorge-Dokumente bundesweit gültig?
Ja. Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung gelten bundesweit.
Muss ein Arzt bei der Erstellung dabei sein?
Nein, aber ein ärztliches Beratungsgespräch ist sehr empfehlenswert. Es hilft, medizinisch präzise Formulierungen zu finden, und stärkt die Aussagekraft Ihrer Verfügung.
Was passiert, wenn ich keine Vorsorge getroffen habe?
Wenn keine Patientenverfügung und keine Vorsorgevollmacht vorliegen, muss das Betreuungsgericht im Ernstfall einen rechtlichen Betreuer bestellen — auch wenn nahe Angehörige vorhanden sind. Das kostet Zeit und verursacht Unsicherheit.
Wo kann ich mich persönlich beraten lassen?
Viele unserer Regionalgruppen bieten Vorsorgeberatung an. Außerdem bietet die Geschäftsstelle telefonische Beratung: +49 6721 10318.
Was ist das Zentrale Vorsorgeregister?
Beim Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer können Sie Ihre Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung registrieren. Betreuungsgerichte fragen dort ab, bevor sie einen Betreuer bestellen.