Patientenverfügung

Mit einer Patientenverfügung legen Sie schriftlich fest, welche medizinischen Behandlungen Sie wünschen oder ablehnen — für den Fall, dass Sie selbst nicht mehr entscheiden können.

Patientenverfügung

Was ist eine Patientenverfügung?

Eine Patientenverfügung ist eine schriftliche Erklärung, in der Sie im Voraus festlegen, welche medizinischen Maßnahmen Sie in bestimmten Situationen wünschen oder ablehnen. Sie greift dann, wenn Sie selbst nicht mehr in der Lage sind, Ihren Willen zu äußern.

Was sollte in einer Patientenverfügung stehen?

Damit Ihre Patientenverfügung im Ernstfall wirksam ist, sollte sie möglichst konkrete Behandlungssituationen beschreiben:

  • Welche Behandlungen wünschen Sie im Endstadium einer unheilbaren Erkrankung?
  • Wie stehen Sie zu künstlicher Ernährung und Flüssigkeitszufuhr?
  • Wünschen Sie Wiederbelebungsmaßnahmen?
  • Wie wichtig ist Ihnen Schmerzlinderung, auch wenn sie das Bewusstsein einschränkt?
  • Welche Rolle spielen spirituelle oder religiöse Bedürfnisse?

Unterschied zur Vorsorgevollmacht

Die Patientenverfügung beschreibt, was Sie wünschen. Die Vorsorgevollmacht benennt, wer für Sie handeln darf. Beides zusammen bietet den besten Schutz.

Tipps für die Erstellung

  1. Nehmen Sie sich Zeit. Sprechen Sie mit Ihrer Familie, Ihrem Hausarzt und einer Vertrauensperson.
  2. Seien Sie konkret. Allgemeine Formulierungen wie „keine lebenserhaltenden Maßnahmen" reichen oft nicht aus.
  3. Nutzen Sie die IGSL-Vorsorgemappe. Unsere Vorlage und Ausfüllhilfe führen Sie Schritt für Schritt durch den Prozess.
  4. Sprechen Sie mit Ihrem Hausarzt. Ein ärztliches Beratungsgespräch stärkt die Aussagekraft Ihrer Verfügung.
  5. Informieren Sie Ihre Angehörigen. Nur wenn Ihre Vertrauenspersonen wissen, dass eine Patientenverfügung existiert und wo sie liegt, kann sie wirken.

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Häufige Fragen

Muss eine Patientenverfügung notariell beglaubigt werden?
Nein. Eine Patientenverfügung ist formfrei gültig — sie muss lediglich schriftlich verfasst und eigenhändig unterschrieben sein. Eine notarielle Beglaubigung ist nicht erforderlich, kann aber sinnvoll sein.
Kann ich meine Patientenverfügung jederzeit ändern oder widerrufen?
Ja. Sie können Ihre Patientenverfügung jederzeit formlos widerrufen — schriftlich, mündlich oder durch Vernichtung des Dokuments.
Wie oft sollte ich meine Patientenverfügung überprüfen?
Wir empfehlen, Ihre Patientenverfügung alle zwei Jahre zu überprüfen und gegebenenfalls durch eine erneute Unterschrift mit Datum zu bestätigen. Bei wesentlichen Änderungen Ihrer Lebensumstände oder Gesundheit sollten Sie sie umgehend aktualisieren.
Wo sollte ich meine Patientenverfügung aufbewahren?
Bewahren Sie das Original an einem zugänglichen Ort auf und teilen Sie Ihrer Vertrauensperson und Ihrem Hausarzt mit, wo sich das Dokument befindet. Eine Registrierung beim Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer ist empfehlenswert.